Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze |
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Zum 01. Januar 2008 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen und Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer in der Krankenversicherung. Die Pflichtversichungsgrenze gilt für Angestellte und wer ein Bruttojahreseinkommen über der Pflichtversichungsgrenze hat, kann über seine Krankenversicherung frei entscheiden. 2006: 42.750,- Euro Brutto (monatlich 3.562,50 Euro Brutto) Der Maximale Arbeitgeberzuschuß für privat Versicherte (mit Krankengeldanspruch) beträgt: Krankenversicherung 2006: 236,91 Euro ( ab 01.07.05 236,18 Euro) Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz zur Ermittlung des Höchstbeitrages in der Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. des maximalen Arbeitgeberzuschusses beträgt
ab dem 01.01.2006 : 13,3 %. Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung eine wichtige Funktion - z.B. in der GKV für die Feslegung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige GKV Mitglieder, sowie für das Mindestarbeitsentgelt und in der gesetzlichen Rentenversicherung BFA/LVA für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen oder Pflegepersonen.
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