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Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

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Zum 01. Januar 2008 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen und Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer in der Krankenversicherung. Die Pflichtversichungsgrenze gilt für Angestellte und wer ein Bruttojahreseinkommen über der Pflichtversichungsgrenze hat, kann über seine Krankenversicherung frei entscheiden.
Folgende Genzen sind zu berücksichtigen:
2007: mindestens 47.700,- Euro Brutto * (monatlich 3.975,00 Euro Brutto) *
2008: mindestens 48.150,- Euro Brutto * (monatlich 4.012,50 Euro Brutto) *
*Für Arbeitnehmer, die bereits seit 30.12.2002 oder früher privat versichert waren, gilt bis auf weiteres eine PVG von 42.750 €.

2006: 42.750,- Euro Brutto (monatlich 3.562,50 Euro Brutto)
2007: 42.750,- Euro Brutto (monatlich 3.562,50 Euro Brutto)

Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, daß bis zu dieser Grenze Krankenversicherungsbeiträge zur GKV Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen, die höher sind, sind beitragsfrei.

Der Maximale Arbeitgeberzuschuß für privat Versicherte (mit Krankengeldanspruch) beträgt:

Krankenversicherung 2006: 236,91 Euro ( ab 01.07.05 236,18 Euro)
Pflegeversicherung 2006: 30,28 Euro (Sachsen 12,47 Euro)
Der Arbeitgeberzuschuß zur Privaten Krankenversicherung beträgt die Hälfte des Betrages, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen vom 01.01. des Vorjahres ergibt - d.h. bei versicherungsfreien Beschäftigten: 13,3% X 3.562,50 € / 2 = 236,91€ , höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat. Der Arbeitgeberzuschuß wird bis zur Höchstgrenze auch für familienhilfeberechtigte Privatversicherte (z.B. Kinder und Ehegatte) gezahlt (Sozialgesetzbuch SGB V § 10).

Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz zur Ermittlung des Höchstbeitrages in der Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. des maximalen Arbeitgeberzuschusses beträgt ab dem 01.01.2006 : 13,3 %.
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei monatlich 400,- €.
Die Bezugsgrößen liegen bei:

2006 : 29.400,- Euro (monatlich. 2.450,- Euro)
2007 : 29.400,- Euro (monatlich 2.450,- Euro)

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung eine wichtige Funktion - z.B. in der GKV für die Feslegung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige GKV Mitglieder, sowie für das Mindestarbeitsentgelt und in der gesetzlichen Rentenversicherung BFA/LVA für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen oder Pflegepersonen.