Beiträge und Beitragskalkulation Private Krankenversicherung
Der Versicherungsbeitrag oder auch Prämie in der Privaten Krankenversicherung setzt sich zusammen aus Risikoteil, Vorsorgeteil, Kosten- und Sicherheitszuschlag sowie dem gesetzlichen Zuschlag. Der Beitrag der Krankenversicherung ist für den Versicherten i.d.R. eine enorm wichtige Größe und häufig das wichtigste Kriterium für die Auswahl der Versicherung, wobei natürlich auch die zukünftige Beitragsentwicklung und Veränderung eine Rolle spielen.
Die Berechnung des Beitrags sind in der Kalkulationsverordnung festgelegt und somit für alle PKV Unternehmen verbindlich. Vergleiche Private Krankenversicherung sind dennoch ein komplexes Thema.
Die
Kalkulationsverordnung basiert auf dem Grundsatz größmöglicher Vorsicht. Das bedeutet, dass nur Rechnungsgrundlagen mit ausreichender Sicherheit zu verwenden sind. Die Versicherungsverträge in der PKV sind langfristig angelegt. Mit Hilfe des Rechnungszinses kann beurteilt werden, wie hoch der Wert heutiger Beitragszahlungen und Alterungsrückstellungen in der Zukunft ist. Der Rechnungszins beträgt höchstens 3,5% und darf nach der Kalkulationsverordnung nicht überschritten werden. Diese Grenze gilt auch für die Verzinsung der Alterungsrückstellung. Die Ausscheideordnung resultiert aus Sterbetafel und Stornotafel und ermöglicht eine Vohersage über das Ausscheiden von Versicherten durch Tod oder Kündigung. In beiden Fällen kommt die Alterungsrückstellungen der verbleibenden Versichertengemeinschaft zugute.
Die Beitragsunterschiede bei den PKV Unternehmen sind zu begründen im Leistungsumfang, in der Leistungsinanspruchnahme, in der unterschiedlichen Unternehmensphilosophie, d.h. Sicherheitsdenken und Geschäftspolitik.
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