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Krankenversicherung Kinder Neugeborene in der PKV

Die Krankenversicherung Neugeborene in der PKV ist anders geregelt, als in der Gesetzlichen Krankenkasse.
Die Private Krankenversicherung erhebt einen eigenen Beitrag pro Kind, der bis zum ca. 14. Lebensjahr einheitlich ist, unabhängig davon, wann sich das Kind dort versichert hat. Die Versicherung erfolgt i.d.R. in der gleichen Gesellschaft, in der die Eltern oder ein Elternteil versichert ist. Es gibt allerdings bei einigen privaten Gesellschaften die Möglichkeit ein Kind auch einzeln zu versichern.
Bei der Aufnahme eines Kindes in der PKV wird unterschieden, ob das Kind neugeboren ist oder schon älter. Was sich auf die Aufnahmebedingungen auswirkt. Ist das Baby neugeboren, können es die Eltern innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt bei der gleichen Gesellschaft ohne Gesundheitsprüfung versichern. Allerdings zu maximal den gleichen Tarifen wie sie selbst versichert haben. Ist das Kind älter sind bei der Aufnahme Gesundheitsfragen zu beantworten.
Die Beitragsrückerstattung, die von vielen Privaten Krankenversicherung gezahlt wird, wenn man keine Leistungen in Anspruch genommen hat, wird pro Person und Vertrag gerechnet, d.h. wenn das Kind Kosten verursacht hat, wird dadurch die Beitragsrückerstattung der Eltern nicht berührt.