Reise-Krankenversicherung - Auslandskrankenversicherung - Online Rechner - Online Abschluß
Der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen bei einem Auslandsaufenthalt beruflicher oder privater Natur ist nur in europäischen Ländern durch Sozialversicherungsabkommen abgedeckt. Dort allerdings auch nur teilweise, da immer nur nach den Kosten des Gastlandes abgerechnet wird, die teilweise viel höher sind als die gleiche Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Begibt man sich in ein Land außerhalb Europas, ist überhaupt keine Leistung über Gesetzliche Kassen gegeben. So daß man hier ohne Versicherungsschutz ist. Eine private Reise Krankenversicherung übernimmt die Heilbehandlungskosten in den Ländern, in denen kein Auslandsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung besteht bis zu den tariflichen Höchstgrenzen.
In den Ländern, in denen ein Schutz über die GKV besteht übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, weil sie die deutschen Behandlungskosten überschreiten.
Ein Vergleich mit verschiedenem Leistungsumfang und ein Online Abschluss ist mit dem Online Rechner möglich. |
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